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3. Sonntag der Osterzeit A // zur ersten Lesung

Gekappte Melodien

Die Schriften des Zweiten Testaments sind nicht denkbar ohne das Erste Testament: Sie greifen dessen Motive aus, zitieren es häufig, am häufigsten das Buch der Psalmen, und weisen damit ihre eigenen Inhalte als wahr aus. Denn als wahr gilt ihren Verfasserinnen und Verfassern, was schriftgemäß ist – und als „Schrift“ kennen sie ja ausschließlich die Hebräische Bibel bzw. deren Übersetzung ins Griechische, die Septuaginta. Das Erste Testament ist der „Wahrheitsraum“, in dem das Zweite erst geschrieben und erschlossen werden kann (Frank Crüsemann). Wie die Grundstimme einer Orgelkomposition stellt das Erste Testament die Motive bereit, aus denen dann eine neue Melodiestimme komponiert wird: ein eigener Klang, eine eigene Linienführung, als Einzelstimme auch spiel- und hörbar, aber unvollständig, ohne die ursprüngliche Tiefe. Christinnen und Christen erscheint daher in einer glatten Umkehrung der Perspektive oft nur das aus dem Ersten Testament relevant, was im Zweiten aufgegriffen wird.

In christlicher Rezeption bleibt diese Gesamtkomposition beim Blick auf Texte des Zweiten Testaments häufig ungehört, weil die Zitate nicht mehr zugeordnet, die Motive nicht wiedererkannt werden. Die katholische Leseordnung unterstützt diesen Hörverlust, weil sie wichtige Stichwortverbindungen und Motivzitate durch Kürzungen in zweittestamentlichen Lesungstexten streicht. Und auch diese Streichungen betreiben eine Vermännlichung der biblischen Texte, weil sie geschlechterfaire Perspektiven der zitierten Texte betreffen. Eklatant ist das bei den Lesungen aus der Apostelgeschichte an den Sonntagen der Osterzeit. Denn in der Komposition des Lukas folgt auf die Erzählung von der Himmelfahrt des Auferweckten, der Nachwahl des Matthias in den Zwölferkreis und das Pfingstwunder die erste programmatische Rede des Petrus an die zum Wochenfest versammelten Menschen. Hierbei setzt das Zitat aus dem ersttestamentlichen Buch Joël gleich in den ersten Sätzen den Ton: „Ihr Juden, und alle, die ihr in Jerusalem wohnt, das sei euch kundgetan, vernehmt meine Worte! Denn diese sind nicht betrunken, wie ihr meint, ist es doch erst die dritte Stunde des Tages; sondern das ist, was durch den Propheten Joel gesagt worden ist: ‘Und nach diesem werde ich ausgießen meine Geistkraft auf alles Fleisch; eure Söhne und eure Töchter werden prophetisch reden, eure Alten werden Träume träumen und eure jungen Leute werden Visionen sehen. Und auch auf die Sklaven und Sklavinnen werde ich in jenen Tagen meine Geistkraft ausgießen, und sie werden prophetisch reden. Ich werde Wunder erscheinen lassen droben am Himmel und Zeichen unten auf der Erde: Blut und Feuer und qualmenden Rauch. Die Sonne wird sich in Finsternis verwandeln und der Mond in Blut, ehe der Tag des Herrn kommt, der große und herrliche Tag. Und es wird geschehen: Jeder, der den Namen des Herrn anruft, wird gerettet werden.‘“ (Apg 2,14-22, darin zitiert: Joel 3,1-4) In der Version der Leseordnung aber braucht es diesen Bezug auf das Wirken der Geistkraft nicht, die doch auch wieder anklingt, wenn es später bei Paulus um die Aufhebung der Rangunterschiede von versklavten und freien Menschen, Männern und Frauen geht (Gal 3,28), und es ist in dann wohl auch nicht nötig, dass das Ergriffenwerden von Gottes Geistkraft bei Lukas mit der Endzeitvision des Propheten Joel gedeutet wird. Damit wird das gigantische „Jetzt“, mit dem die Endzeit direkt ins Leben eingreift, ebenso überflüssig wie die ausdrückliche Nennung von Frauen als geistbegabt: Auch die Töchter, auch die Sklavinnen werden prophetisch reden. Diese Lesung kommt in der Leseordnung nur einmal als selbständiger Text vor, wenn sie als vierte von vier Möglichkeiten für die ersttestamentliche Lesung am Vorabend des Pfingstfestes ausgewählt wird. Das ist für einen von Lukas so prominent platzierten Text doch recht dürftig. Laut Leseordnung setzt Petrus den Ton so, dass seinen Worten auch ohne die Beglaubigung durch das Erste Testament zu folgen ist, und die Frauen in der Apostelgeschichte kommen an den Sonntagen der Osterzeit ohnehin nicht zum Vortrag.

In ähnlicher Missachtung der ersttestamentlichen Bezüge, die Texte des Zweiten Testaments ausdrücklich machen, streicht die Leseordnung gleich zweimal die Benennung von Rahab als Glaubenszeugin aus zweittestamentlichen Briefen heraus, nämlich aus dem Hebräer- und aus dem Jakobusbrief. Rahab ist eine Prostituierte, oder Bordellbesitzerin, oder einfach ungebundene Frau – das Buch Josua, in dem sie die Geschichtsmacht JHWHs erkennt, als die israelitischen Kundschafter nach Jericho kommen, bleibt da ein wenig unspezifisch. Aber in keiner Übersetzung ist sie als Glaubenszeugin für die Leseordnung zitierfähig, obwohl beide Briefe sie mit Abraham auf eine Stufe stellen. Aus dem Jakobusbrief wird Rahab am Freitag der 6. Woche, Jahr II, sogar sorgfältig aus der Lesung herausseziert, denn nur der Vers 25 fehlt in der Lesung aus Jak 2,14-26, obwohl ihr „Glaubenszeugnis“ sogar als Argument in einer anderen strittigen Frage angeführt wird, nämlich dem Verhältnis von Glauben und Werken, und das geht natürlich nur, wenn es völlig unstrittig ist.

Die Leseordnung sorgt mit der an den Sonntagen allein an der Thematik der Evangelien orientierten Textauswahl aus dem Ersten Testament vielfach dafür, dass dieses als nicht in sich selbst wertvolle Offenbarungsschrift wahrgenommen wird, sondern nur im Schema von Verheißung und Erfüllung als legitimiert gilt. Dass sie zugleich wichtige Zitate aus den zweittestamentlichen Lesungen ausschneidet, verengt die Verstehensmöglichkeiten auch des Zweiten Testaments und macht den Text deutlich ärmer – nicht nur, aber auch durch die Auslassung von Frauen.